Campingurlaub

Frankreich verfügt über ein sehr dichtes Netz an Campingplätzen aller Preis- und Komfortklassen. An den Küsten von Mittelmeer, Atlantik und Nordsee reiht sich in Frankreich praktisch ein Campingplatz an den nächsten, während es aber auch im Landesinneren einige Campingplätze gibt, die von Wander- oder Naturtouristen gebucht werden. Neben der klassischen Form des Campingurlaubs hat Frankreich noch weitere Varianten dieser vor allem im Zusammenhang mit Jugendreisen beliebten Urlaubsform zu bieten. Camping auf dem Bauernhof oder FKK-Camping sind nur zwei weitere Beisiele für die Vielfalt des Campingurlaubs in Frankreich.  

Die Campingplätze in Frankreich werden mittels eines vierstufigen Sternesystems klassifiziert, das je nach Anzahl der vergebenen Sterne eine Aussage über die zu erwartende Qualität des Campingurlaubs liefern kann. Darüber hinaus beteiligen sich über 600 Campingplätze in Frankreich an dem Qualitätsetikett “Camping Qualité“, in dessen Rahmen sich die Betreiber zu bestimmten Mindeststandards verpflichten und im dreijährigen Rhythmus auf die Einhaltung dieser Standards kontrolliert werden. Hierzu gehören unter anderem ein herzlicher Empfang der Urlaubsgäste, überdurchschnittliche Sauberkeit der gesamten Anlage sowie ein gepflegter Stellplatz, der zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht. Gemessen an der Qualität der vorhandenen Campingplätze kann beim Campingurlaub in Frankreich guten Gewissens von einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis gesprochen werden, was gerade bei Jugendreisen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Urlaubsziels darstellen sollte.

Campingurlaub in Frankreich ist aber nicht nur mit dem eigenen Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil möglich. Ebenso kann auf fest installierte Mobile Homes oder Bungalows zurückgegriffen werden. Aufgrund der Belegung mit mehreren Personen bleiben die Kosten auch beim Mieten eines Mobile Homes oder Bungalows im überschaubaren Rahmen. Zu beachten ist, dass das “wilde Camping“ in der freien Natur in Frankreich strengstens verboten ist und mit saftigen Bußgeldern geahndet wird. Hierzu wird auch das Übernachten auf freien Parkplätzen gezählt. Pausen sind grundsätzlich zwar gestattet und auch erwünscht, sollten aber nicht länger als eine Nacht dauern und auf den Raststätten entlang der Autobahn eingeplant werden.